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GROISS TRANSPORT UND HANDELS GMBH
Adresse Josef-Jessernigg-Straße 3
A-2000 Stockerau, Austria
Kontakt Tel: +43 2266 / 634 43-0
Fax: +43 2266 / 654 23
office@groiss-trans.at
www.groiss-trans.at

Kundenkonto Tankstelle Stockerau

Antrag zur Kontoeröffnung  •  Liefervereinbarung  •  Tankschlüssel-Bestellung
Groiß Transport- und Handels GmbH  •  Stand: Juni 2026
I.  Informationsblatt – Ihre Vorteile als Kundenkonto-Inhaber

Wir bieten qualitativ besten Dieseltreibstoff, AdBlue und Super 95 zu günstigen Tagespreisen an. Aktuelle Preise jederzeit abrufbar unter www.spritpreisrechner.at sowie am Preisanzeiger am Standort oder direkt an der Zapfsäule!

Voraussetzungen für die Kontoeröffnung:

Abrechnungszeiträume:

Abrechnung erfolgt 2× monatlich: vom 1. bis 15. sowie vom 16. bis zum Ultimo des Monats. Rechnungsdatum jeweils am 1. und 16. des Monats.

II.  Liefervereinbarung Tankstelle Stockerau
1.  Vertragsparteien

Zwischen Groiß Transport- und Handels GmbH, Josef-Jessernigg-Straße 3, 2000 Stockerau (nachfolgend „Groiß" genannt) und:

nachstehend „Kunde" genannt.

2.  Produkte und Services – geschätzte monatliche Abnahmemenge
Produkt Menge (Liter / Monat) Anzahl Fahrzeuge
Dieselkraftstoff
Super 95
AdBlue (Harnstofflösung)
3.  Preisvereinbarung
Nachlass/L
Nachlass/L
Nachlass/L
Provision Groiß/L
Provision Groiß/L
Provision Groiß/L
4.  Rechnungslegung & Zahlungskonditionen
Rechnungsdatum:Am 1. und 16. des Monats (2× monatlich)
Rechnungswährung:Euro
Versand der Rechnung:

Zahlungsziel:

Zahlung durch:

Bankverbindung des Kunden:

Versandanschrift für Rechnungen (nur ausfüllen, wenn abweichend von oben):

III.  Höchstkredit & Sicherheitsleistung

Der gewährte Höchstkredit im Kassensystem richtet sich nach der hinterlegten Sicherheit und dem gewünschten Zahlungsziel. Das Limit setzt sich aus dem Betrag offener Fakturen und bereits getätigter, noch nicht fakturierter Tankungen zusammen.

Der Kunde hinterlegt eine Sicherheit von Euro in Form von:
IV.  Tankschlüssel-Bestellung (Transponder)

Mit dem Tankschlüssel kann der Tankautomatenbetrieb, abgesehen von den übrigen akzeptierten Karten, rund um die Uhr genutzt werden. Jeder Schlüssel ist mit einem 4-stelligen PIN-Code gesichert. Tankungen werden auf der Rechnung nach Schlüsselbezeichnung getrennt ausgewiesen.

Kosten: € 8,00 inkl. 20 % MwSt. je Tankschlüssel – Einmalzahlung, nicht rückerstattbar!

Auswahl des Tankschlüssel-Systems:

Kennzeichen / Bezeichnung und Wunsch-PIN der Tankschlüssel:

Bitte jeden Tankschlüssel benennen (z. B. Kennzeichen oder Fahrername) und einen 4-stelligen Wunsch-PIN angeben.

# Kennzeichen / Bezeichnung Wunsch-PIN (4-stellig) Bemerkung (optional)
1
2
3
4
5
6
Bei mehr als 6 Tankschlüsseln bitte eigene Tabelle (Kennzeichen + PIN) beilegen.
V.  Identität, Vertragsumfang & DSGVO

Der vorliegende Vertrag besteht aus:

Identität bestätigt / Unterlagen hinterlegt:


DSGVO-Einwilligungserklärung:

Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und Zusendung von Informationsmaterial bei Groiß verarbeitet und an keinerlei Dritte weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen: www.groiss-trans.at/impressum-datenschutz/

Ort, Datum
Unterschrift Kunde
Stockerau, Datum
Groiß Transport- und Handels GmbH
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AGB Tankstelle & Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tankstelle und des dazugehörigen Shops
Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Groiß Transport- und Handels GmbH (nachfolgend „Betreiberin") und den Nutzern der freien Diskont-Automatentankstelle am Standort Stockerau. Die Tankstelle wird als Selbstbedienung-Automatentankstelle betrieben. Diese AGB gelten ergänzend zu den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere ABGB, UGB sowie den mineralöl- und betriebsmittelrechtlichen Regelungen.

§ 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1Diese AGB gelten für alle Kraftstoff-, Mineralöl- und Betriebsmittelkäufe über die Selbstbedienungsanlage sowie für den Kauf von Waren im Tankstellenshop der Betreiberin. Die AGB sind über die Website der Betreiberin (www.groiss-trans.at) abrufbar und zusätzlich im Bereich der Tankstelle sowie im Verkaufsraum des Shops ausgehangen.

1.2Durch die Nutzung der Tankstelle und durch den Kauf von Waren im Shop akzeptiert der Kunde die Geltung dieser AGB vollumfänglich.

1.3Den Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrtshinweisen sowie etwaigen Anweisungen der Betreiberin und ihres Personals ist Folge zu leisten.

1.4Abweichende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, sofern die Betreiberin diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5Bei gewerblichen Kunden im Sinne des § 1 UGB gelten ergänzend die handelsrechtlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere § 377 UGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).

§ 2. Vertragsschluss / Kauf- und Tankvorgang

2.1Der Kaufvertrag über Kraftstoffe und Betriebsmittel kommt mit dem Abschluss des jeweiligen Tankvorgangs zustande. Maßgeblich ist die am Zapfsäulen-Display angezeigte entnommene Menge sowie der zum Zeitpunkt des Vorgangs gültige Tagespreis.

2.2Der Kaufvertrag über Shop-Waren kommt mit der Übergabe und vollständigen Bezahlung der Ware zustande.

2.3Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Beginn des Zapfvorgangs über den aktuellen Kraftstoffpreis zu informieren. Der Preis ist an der Zapfsäule und am Preisanzeiger ersichtlich.

2.4Durch Beginn des Zapfvorgangs bzw durch Entnahme von Shopwaren erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dem angezeigten bzw ausgezeichneten Preis und diesen AGB.

2.5Teilbetankungen sind jederzeit möglich. Die Abrechnung erfolgt anteilig auf Basis der entnommenen Menge.

§ 3. Preise, Eigentumsvorbehalt und Zahlungsbedingungen

3.1Der Kunde hat für den Bezug von Waren und Kraftstoffen die auf der Zapfsäule oder im Regal (Shop) ersichtlichen Preise pro Mengeneinheit zu bezahlen. Dieser Preis gilt vorbehaltlich von Schreibfehlern, für verkehrsübliche Mengen und nur so lange der vorhandene Vorrat reicht. Eine Lieferpflicht der Betreiberin besteht nicht.

3.2Alle Kraftstoffpreise sind Tagespreise und werden entsprechend der Marktentwicklung angepasst. Preisänderungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Anzeige an der Anlage.

3.3Der Preis ist unmittelbar nach Warenübernahme bzw Betankung zu bezahlen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Betreiberin (Eigentumsvorbehalt).

3.4An der Tankstelle werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert: Bargeld, wenn die Tankstelle besetzt ist, sowie die am Automaten jeweils ausgewiesenen Kredit-, Debit- und Bankkarten (zB Visa, Mastercard, Maestro) sowie die von der Betreiberin freigeschalteten Tankkarten. Die aktuell akzeptierten Zahlungsmittel sind am Preisanzeiger und/oder am Tankstellengebäude ersichtlich.

3.5Bei Kartenzahlung gilt die Transaktion erst mit erfolgreicher Autorisierung durch das Kartensystem als abgeschlossen. Bei Ablehnung der Karte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich ein anderes akzeptiertes Zahlungsmittel zu verwenden oder den Tankvorgang abzubrechen.

3.6Für gewerbliche Abnehmer auf Tankkartenbasis gelten die mit dem jeweiligen Kartenanbieter vereinbarten Konditionen; maßgeblich ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt des Tankvorgangs gültige Tagespreis der Betreiberin.

§ 4. Kraftstoffe, Betriebsmittel und Shopwaren / Produktpalette

4.1Die Betreiberin bietet an der Tankstelle Kraftstoffe (Diesel, Super 95) sowie Betriebsmittel (AdBlue) an. Das Shopangebot umfasst zusätzlich Waren des täglichen Bedarfs. Das jeweils aktuelle Sortiment ist an der Anlage ausgewiesen.

4.2Bei der Befüllung von Fahrzeugen ist der Kunde für die Wahl des richtigen Kraftstoffs verantwortlich. Verwechslungen von Kraftstoffarten (Falschbetankung) gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.3Das Betanken von Behältern, die nicht unmittelbar und fest mit dem Fahrzeug verbunden sind (zB Kanister), ist nur in gesetzlich zulässigem Rahmen und nach den am Standort ausgehängten Sicherheitsvorschriften gestattet.

4.4Die Betreiberin haftet nicht für Schäden durch Falschbetankung, Verwendung ungeeigneter Behälter oder Missachtung der Betriebsanweisungen.

§ 5. Nutzung der Anlage / Verhaltensregeln

5.1Der Kunde hat sich vor Nutzung der Tankstelle vom ordnungsgemäßen Zustand der Tankvorrichtung zu überzeugen und die Betankung erst dann zu beginnen, wenn keine äußerlichen Mängel erkennbar sind.

5.2Die Betankung und die Nutzung der gesamten Anlage sowie des Shops sind eigenverantwortlich, sorgfältig und unter Schonung sämtlicher Gerätschaften der Betreiberin durchzuführen.

5.3Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Tankstellengelände und in dessen unmittelbarer Umgebung beträgt 20 km/h. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung sinngemäß.

5.4Fahrzeuge dürfen nur für den Tankvorgang auf den Betankungsplätzen abgestellt werden und sind nach Beendigung unverzüglich freizugeben.

5.5Folgende Verhaltensweisen sind im Bereich der Tankstelle und des Shops ausdrücklich verboten:

5.6Havarierte, fahruntüchtige oder stark verschmutzte Fahrzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin auf das Tankstellengelände gebracht werden.

§ 6. Entsorgung

6.1Die Entsorgung von Müll im Bereich der Tankstelle ist ausschließlich für Gegenstände erlaubt, welche im Zuge der Betankung verwendet wurden und bestimmungsgemäß zu entsorgen sind (zB Einweghandschuhe, Papiertücher).

6.2Die Entsorgung bzw das Abstellen von Müll jeglicher anderen Art – insbesondere Fahrzeugmüll, Haushaltmüll oder Gewerbeabfälle – ist ausdrücklich verboten.

6.3Das Einleiten von Kraftstoffen oder Betriebsmitteln in Kanalisationen oder auf unbefestigte Flächen ist verboten. Die einschlägigen Umwelt- und Sicherheitsvorschriften (insbesondere WRG, ALSAG) sind einzuhalten.

§ 7. Meldepflichten / Störungen und Mängel

7.1Tritt vor oder während der Betankung ein Fehler auf oder wird erkennbar (Geräusche, Leistungsabfall etc), dass durch die Fortsetzung der Betankung ein Schaden oder eine Gefahr entstehen kann, so ist die Betankung sofort zu unterbrechen.

7.2Fehler, technische Mängel und Auffälligkeiten an der Anlage sind der Betreiberin unbedingt sofort telefonisch (+43 2266 / 634 43-0) bzw dem Personal vor Ort zu melden. Vor, während oder nach Inanspruchnahme der Tankstelle festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden.

7.3Allfällige Mängel sind vom Kunden so rasch wie möglich der Betreiberin bekannt zu geben. Ist der Kunde Unternehmer, hat er der Betreiberin Mängel unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 UGB.

7.4Ausgetretene Kraftstoffe oder Betriebsmittel sind unverzüglich zu melden. Eigenständige Reinigungsmaßnahmen durch den Kunden sind nicht gestattet. Die Anwendung vom örtlich bereitgestellten Bindemittel ist erlaubt.

7.5Schäden an der Anlage sind vor Verlassen des Geländes der Betreiberin oder dem anwesenden Personal unverzüglich zu melden.

§ 8. Verhalten im Brandfall / Notfallmaßnahmen

8.1Bei Brand, Kraftstoffaustritt oder sonstigen Gefahrensituationen ist der Tankvorgang sofort zu unterbrechen. Die Feuerwehr (Notruf 122) sowie die Betreiberin sind unverzüglich zu verständigen.

8.2Die Meldung hat folgende Angaben zu enthalten:

8.3Im Brandfall ist, soweit unter Beachtung der eigenen Sicherheit möglich, ein Löschversuch mit den bereitgestellten Feuerlöschern zu unternehmen; andernfalls ist das Gelände unverzüglich und auf schnellstem Weg zu Fuß zu verlassen.

8.4Gefährdete Personen sind soweit möglich zu warnen und Verletzte zu evakuieren.

§ 9. Betreten auf eigene Gefahr / Verkehrssicherheit

9.1Das Betreten und Benützen der Tankstelle, des Tankstellengeländes und des Shops erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.

9.2Dem Kunden wird empfohlen, den Bereich der Tankstelle nur mit entsprechender Bekleidung zu nutzen, insbesondere mit rutschfestem Schuhwerk, da Bodenunebenheiten, Nässe, Reinigungs- und Schmiermittel Sturzgefahr verursachen können.

9.3Der Kunde hat für eine entgegen diesen Bedingungen erfolgte Nutzung der Tankstelle und des Shops sowie für jegliche dadurch verursachte Beschädigungen einzustehen.

§ 10. Haftung der Betreiberin

10.1Die Betreiberin haftet für Schäden, die durch sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.

10.2Eine Haftung der Betreiberin für Sach- und Vermögensschäden einschließlich des entgangenen Gewinns gegenüber Unternehmern findet nur dann statt, wenn die Betreiberin vorsätzlich gehandelt hat, wofür der Kunde beweispflichtig ist. Weiters haftet die Betreiberin nicht für leicht fahrlässig verursachte Personenschäden, wofür der Kunde beweispflichtig ist. Ist der Kunde Verbraucher, ist eine Haftung der Betreiberin für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

10.3Die Betreiberin haftet nicht für Schäden durch:

10.4Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für den vorübergehenden Ausfall einzelner Zapfsäulen, Zahlungsterminals oder sonstiger technischer Einrichtungen sowie für Schäden durch höhere Gewalt.

§ 11. Haftung des Kunden

11.1Der Kunde haftet der Betreiberin für alle Schäden, die durch schuldhaftes oder vertragswidriges Verhalten entstehen, insbesondere durch:

§ 12. Datenschutz und Videoüberwachung

12.1Die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Zahlungsdaten im Rahmen von Karten- und Tankkartentransaktionen) erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

12.2Der Kunde wird darüber informiert, dass der Bereich der Tankstelle von der Betreiberin durch Verwendung technischer Einrichtungen zur Bildverarbeitung überwacht wird (Videoüberwachung). Entsprechende Hinweisschilder sind am Standort angebracht. Weiterführende Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.groiss-trans.at/impressum-datenschutz/ abrufbar.

12.3Videoaufzeichnungen werden an zuständige Behörden übermittelt, wenn ein begründeter Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht.

§ 13. Betriebszeiten und Verfügbarkeit

13.1Die Tankstelle ist als SB-Automatentankstelle grundsätzlich rund um die Uhr zugänglich, soweit keine technischen Störungen, Wartungsarbeiten oder behördlich angeordnete Schließungen vorliegen. Zeitweise ist Personal anwesend; die Betriebszeiten mit Besetzung sind am Standort ausgewiesen.

13.2Die Betreiberin ist berechtigt, den Betrieb der Anlage vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, bei Lieferengpässen oder aus Sicherheitsgründen.

13.3Ein Anspruch auf Öffnung zu bestimmten Zeiten oder auf Verfügbarkeit bestimmter Kraftstoffarten oder Shopwaren besteht nicht.

§ 14. Reklamationen und Beanstandungen

14.1Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Kraftstoffmengen oder der Abrechnung sind unmittelbar nach dem Tankvorgang gegenüber dem anwesenden Personal oder – bei unbemanntem Betrieb – über die ausgewiesene Kontaktadresse (office@groiss-trans.at bzw. +43 2266 / 634 43-0) zu melden.

14.2Spätere Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde nachweislich an der sofortigen Meldung gehindert war.

§ 15. Höhere Gewalt

15.1Die Betreiberin ist von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Erfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Terror, staatliche Eingriffe, Pandemien, Lieferausfälle der Mineralölwirtschaft, außergewöhnliche Infrastrukturstörungen) unmöglich oder unzumutbar wird.

§ 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1Erfüllungsort ist der Standort der Tankstelle.

16.2Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt gemäß § 14 Abs. 1 KSchG die Zuständigkeit jenes Gerichtes, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt.

16.3Für Nichtverbraucher wird für alle aus dieser Vereinbarung entspringenden Rechtsstreitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des nach dem Standort der Betreiberin sachlich zuständigen Gerichtes (Korneuburg) vereinbart.

§ 17. Salvatorische Klausel und Änderungen

17.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17.2Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Betreiberin ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Frist (mindestens 4 Wochen) zu ändern; die geänderte Fassung wird am Standort und auf www.groiss-trans.at veröffentlicht.

17.3Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Durch die Nutzung der Tankstelle und/oder den Kauf von Waren im Shop der Groiß Transport- und Handels GmbH bestätigt der Kunde ausdrücklich, diese AGB vollständig zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

KENNTNISNAHME UND AKZEPTANZ DURCH DEN KUNDEN

Durch die Nutzung der Tankstelle und/oder den Kauf von Waren im Shop der Groiß Transport- und Handels GmbH bestätigt der Kunde ausdrücklich, diese AGB vollständig zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.